Förderung

Die Förderkonzeption der Niedersächsischen Sparkassenstiftung gibt Auskunft darüber, ob Ihr Projekt für eine Förderung in Frage kommt.

Das Team der Niedersächsischen Sparkassenstiftung steht Ihnen mit fachkompetenter Beratung bereits im Vorfeld der Antragstellung zur Verfügung. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme empfiehlt sich, um Ihren Antrag form- und sachgerecht vorzubereiten.

Bitte stellen Sie Ihren Antrag online.

Förderantrag stellen

Hier haben Sie die Möglichkeit, uns Ihren Antrag online zu übermitteln.

Bitte überprüfen Sie zunächst anhand unserer Förderkonzeption, ob Ihr Projekt zu uns passt. Wir empfehlen Ihnen, vor der Antragsstellung mit der zuständigen Person Kontakt aufzunehmen.

Auf dieser Seite finden Sie das Antragsformular, in das Sie Ihre Daten eingeben können. Hier können Sie auch weitere Unterlagen hochladen. Nach dem Absenden wird für Sie eine PDF-Datei erstellt.

Eine eventuelle Förderung erfolgt gemeinsam mit der für Sie zuständigen Sparkasse, diese wird auch in die Kommunikation eingebunden.

Unsere Gremien tagen zweimal jährlich. Bitte halten Sie die unten genannten Eingangsfristen für Förderanträge zu den jeweiligen Gremiensitzungen ein. Später eingereichte Anträge werden in der Folgegremiensitzung behandelt.

Antragsfrist 1. Sitzung: 07.03.2025
Antragsfrist 2. Sitzung: 05.09.2025

Sollte es zu einer Förderung kommen, finden Sie hier unsere Hinweise für Geförderte. Auf dieser Seite finden Sie ebenfalls unser Formular für den Mittelabruf.

Die von Ihnen eingegebenen Daten werden bei uns ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Förderantrages verarbeitet und gespeichert. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.