Förderleitlinien

Die Niedersächsische Sparkassenstiftung

wurde 1985 durch die Sparkassen Niedersachsens und die NORD/LB als private Stiftung bürgerlichen Rechts gegründet. Wir fördern Bildende Kunst, Musik, Museen und Denkmalpflege in Niedersachsen.

Nach unserer Überzeugung sind kulturelle Vielfalt und die Teilhabe möglichst vieler Menschen für das Gemeinwohl und den Zusammenhalt der Gesellschaft von entscheidender Bedeutung.

Alle Förderungen realisiert die Stiftung gemeinsam mit den niedersächsischen Sparkassen. Bundesweit einzigartig ist die enge, sich in den Förderbereichen ergänzende Zusammenarbeit mit der VGH Stiftung.

Wir bekennen uns zu den Grundsätzen guter Stiftungspraxis des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. Hierzu gehört auch die Beachtung nachhaltiger Kriterien bei unseren Förderungen.

Für alle Förderprojekte gelten folgende Voraussetzungen:

  • Durchführung des Projekts in Niedersachsen
  • gemeinnützige, nicht gewinnorientierte Ausrichtung
  • Antragstellung vor Projektbeginn
  • aussagekräftige Projektbeschreibung
  • detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan

Bildende Kunst

Wir fördern:

  • Kunstmuseen, Kunstvereine, Kunsthallen und Städtische Galerien bei der Realisierung von überregional bedeutenden Ausstellungen und innovativen Kooperationsvorhaben.
  • im Verbund mit Partner*innen den Ankauf von Kunstwerken für öffentliche Sammlungen.

Kunstprojekte im öffentlichen Raum, Kunstpreise und -stipendien Dritter sowie reine Druckkostenzuschüsse sind von der Förderung ausgeschlossen.

Projekte der Kunstvermittlung werden durch die VHG Stiftung unterstützt.

Musik

Wir fördern:

  • Musikfestivals, richtungsweisende Veranstaltungsreihen, herausragende Konzertvorhaben von Ensembles und Chören sowie Kompositionsaufträge im Bereich der klassischen und zeitgenössischen Musik.
  • Projekte, die neue Veranstaltungsformate erproben und sich der lebendigen Vermittlung von Musik widmen.
  • Wiederaufnahmen erfolgreicher Konzerte, um sie einem interessierten Publikum erneut zugänglich zu machen.

Mit unserem Netzwerk von Veranstalter*innen und Spielstätten stehen wir Musikschaffenden bei der Projektplanung beratend zur Seite.

Museen

Wir fördern:

  • die Neugestaltung von Dauerausstellungen.
  • Sonderausstellungen.
  • im Verbund mit Partner*innen den Ankauf von Exponaten für öffentliche Sammlungen.

Projekte der Kunstvermittlung sowie Vermittlungsprojekte zur regionalen Kulturgeschichte und Erinnerungskultur werden durch die VHG Stiftung unterstützt.

Denkmalpflege

Wir fördern:

  • baudenkmalpflegerische Projekte von privaten Eigentümer*innen, Vereinen, Initiativen und Kommunen, die Kulturdenkmale gemäß § 3 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes erhalten.
  • im Bereich der kirchlichen Denkmalpflege den Erhalt denkmalgeschützter Orgeln.
  • Vorhaben, die Themen, Objekte und Ziele des Denkmalschutzes in die Öffentlichkeit tragen.

Projekte der Gartendenkmalpflege werden durch die VGH Stiftung unterstützt.

Förderung Ihres Projektes

Das Team der Niedersächsischen Sparkassenstiftung steht Ihnen mit fachkompetenter Beratung bereits im Vorfeld der Antragstellung zur Verfügung. Wir erwarten eine frühzeitige Kontaktaufnahme, um Ihren Antrag form- und sachgerecht vorzubereiten.

Ihren Förderantrag reichen Sie bitte online ein; über die Förderanträge wird zweimal im Jahr entschieden.

Beispiele für bereits geförderte Vorhaben, Ihre Ansprechpartner*innen sowie Antragsfristen und das Online-Formular finden Sie hier auf unserer Website.

Kooperationsprojekte

Hier finden Sie einen Überblick über Kooperationsprojekte, die wir gemeinsam mit Partner*innen realisieren.